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GESETZESVORSCHLAG ? Innenminister für generelles Waffenverbot statt Verbotszonen?

Diese Headline sorgt gerade für Aufsehen und Unruhe. Daher beziehen wir über NFVÖ Stellung und wollen ein wenig Licht ins Dunkel euch bringen.

Bitte diesen Artikel genau durchlesen! Das Innenministerium bezieht sich auf folgende Begriffe..... Waffenverbot im öffentlichen Raum, Waffengesetz, Verbotszonen usw .... !




  1. Wien – In Österreich soll ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum eingeführt werden. Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag bekannt gab, hat er Experten aus Innenministerium (BMI) und Landespolizeidirektionen einen Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags erteilt. Aktuell gibt es Möglichkeit für Sicherheitsbehörden, an bestimmten Orten Waffenverbotszonen zu erlassen – derzeit ist das beim Wiener Praterstern und in zwei Zonen in Innsbruck der Fall.

Analyse ....

  1. Das Ministerium bezieht sich auf das Waffenverbot welches eventuell ausschließlich im öffentlichen Raum eingeführt werden soll. Wiederholung... Nur im öffentlichen Raum!!! ....das ist ganz wichtig zu beachten. Das Waffengesetz ist noch nicht beschlossen. Es wird jetzt als Vorschlag vom Ministerium formuliert und alle Rahmenbedingungen mit den Landespolizeidirektionen besprochen.

  2. NFVÖ glaubt nicht, das dieses Gesetz auch den Sportschützen betreffen wird.

  3. NFVÖ hat sofort darauf reagiert und wir haben den Innenminister Herrn Mag Karner per Mail um eine Stellungnahme gebeten. Sobald wir Antwort erhalten werden wir Sie darüber informieren. Auf alle Fälle ist es wichtig das wir Sportschützen als Einheit auftreten und unsere Anliegen präzise und klar formulieren.

Hier gehts lang zum Artikel........ !!

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