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Jagd- und Waffen- Rechtsschutz

Optional zum bestehenden Waffengesetz-Rechtsschutz kann jedes Mitglied den Jagd- und Waffen-Rechtsschutz zusätzlich einschließen.

 

Der Versicherungsschutz umfasst:

 

die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit

1) Verwaltungsverfahren auf Entzug der Jagdkarte ab 1. Instanz bis zum Höchstgericht

2) jagdrechtlichen Disziplinarverfahren

3) Verwaltungs(straf)verfahren betreffend Jagdreisen - europaweite Deckung

4) Zivilverfahren wegen des Ankaufs und Verkaufs von Waffen und Munition (Vertrags-Rechtsschutz)

 

Örtlicher Geltungsbereich:

Zu den Punkten 1) und 2) besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall in Österreich eintritt, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Österreich erfolgt und die Zuständigkeit einer österreichischen Verwaltungsbehörde gegeben ist.

Zum Punkt 3) besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa im geographischen Sinn und den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten eintreten, auch wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesem Geltungsbereich erfolgt.

Zum Punkt 4) besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren eintreten, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen jedoch in Österreich erfolgt und dafür die Zuständigkeit eines staatlichen österreichischen Gerichtes oder einer österreichischen Verwaltungsbehörde gegeben ist.

 

Versicherungssumme:

EUR 120.000.- Diese Versicherungssumme bildet die Maximalleistung für alle zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Versicherungsfälle.

 

Wartefrist:

Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem Vereinsbeitritt eintreten, besteht kein Versicherungsschutz (ausgenommen Verwaltungs-Straf-Rechtsschutz). Kann ein Mitglied eine entsprechende Vorversicherung vorweisen, entfällt die Wartefrist generell.

 

Selbstbehalt:

Es kommt kein Selbstbehalt zur Anwendung.

 

Freie Anwaltswahl:

Es besteht freie Anwaltswahl.

 

Was ist im Schadensfall zu tun?

Bei Eintreten eines Versicherungsfalles hat sich das Mitglied an den NFVÖ zu wenden. Die NFVÖ und deren Rechtsanwälte führen eine formale und inhaltliche Vorprüfung durch (bestehende NFVÖ-Mitgliedschaft, eventueller Vorvertrag, erfolgte Beitragszahlung, Versicherungsfall vom Deckungsumfang erfasst). Der NFVÖ leitet sodann die Schadensmeldung an den Versicherer weiter. Auf Wunsch wird ein Vertrauensanwalt dem Mitglied empfohlen. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Rechtsanwalt und Versicherer.

Ein Schadensfall ist unverzüglich zu melden.

 

Jahresprämie:

Für jedes Mitglied beträgt die Jahresprämie EUR 16,-.

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